UPLOAD TOP TEN

Wild Boars (TN)

Wild Boars (TN)

Momenti Di Libertà

Genre: Rock

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Blackbriars

Blackbriars

fantasma nel tempo

Genre: Hard Rock & Metal

VOTE THIS SONG: 693

Comments: 113

BE - FOLK

BE - FOLK

La corte delle farfalle

Genre: Reggae & Ska

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Waiting Area

Waiting Area

Stella

Genre: Other ...

VOTE THIS SONG: 534

Comments: 20

Mad Chickens

Mad Chickens

Another Whiff

Genre: Rock

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Comments: 56

BisosBasos

BisosBasos

Lanidestertè

Genre: Other ...

VOTE THIS SONG: 483

Comments: 37

Erica\'s

Erica\'s

Esseri come te

Genre: Rock

VOTE THIS SONG: 388

Comments: 10

The Honest

The Honest

Can't Walk Off

Genre: Punk

VOTE THIS SONG: 385

Comments: 40

MonoType

MonoType

About a Money

Genre: Other ...

VOTE THIS SONG: 372

Comments: 20

Screaming Crow

Screaming Crow

I Don't Know

Genre: Rock

VOTE THIS SONG: 358

Comments: 76


Regulation

Regelung des Wettbewerbs 2011

Bedingungen

Art. 1- Der Vizepräsident der Autonomen Provinz Bozen verkündet den Wettbewerb „Upload 2011“

Art. 2- Der Wettbewerb soll den künstlerischen Nachwuchs der jungen Musiker in Südtirol durch den Vergleich mit Gleichaltrigen der Länder der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino ansässig, aus Italien und Europa fördern.

Die Zugangsvoraussetzungen für den Wettbewerb

Art. 3 – Zugelassene Teilnehmer sind:

  • alle Einzelkünstler oder Gruppenmitglieder, aller Musikrichtungen, aus aller Welt, vorausgesetzt sie sind Bandmitglied oder Mitwirkende des vorgeführten Musikstücks;
  • alle Künstler, die bis zum 01.05.2011 noch nicht das 30. Lebensalter erreicht haben. Diese Regel gilt auch für die Gruppen.

Art. 4 – Das Musikstück muss bei sonstigen Unzulässigkeiten oder Ausschlussie folgenden Eigenschaften vorweisen:

  • darf bis zur Wahl der Finalisten (abgesehen von Veröffentlichungen einer limitierten Anzahl von Demokopien) nicht veröffentlicht werden
  • darf keine Elemente enthalten, die gegen das Gesetz verstoßen oder das Recht Dritter verletzt.
  • darf keine Werbung zu Gunsten von Personen, Produkten oder Dienstleistungen enthalten.

Bedingungen für die Einschreibung

Art. 5 – Die Einschreibung erfolgt nur bis zum 30. April um 24 Uhr kostenlos und direkt auf der Webseite www.upload.bz.it;

Art. 6 – Damit die Einschreibung gültig ist, muss jeder Teilnehmer:

  • das Einschreibeformular vollständig ausfüllen; dies beinhaltet die gegenwärtige Verordnung und den Haftungsausschluss; bei einer Musikgruppe soll die Teilnahmeanfrage nur von einem Vertreter, der von der eigenen Gruppe beauftragt wurde, eingereicht werden; diese Anfrage muss den genauen Bandnamen und die Daten der feststehenden Mitglieder beinhalten. Jedes einzelne Mitglied einer Band muss die hier veröffentlichen Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen;
  • ein Musikstück in MP3-Format bei Upload aufladen; einmal auf der Seite hochgeladen, ist es nicht mehr möglich das Musikstück zu ersetzen. Jeder Solist oder jede Gruppe kann sich nur mit einem Musikstück einschreiben;
  • ein Bild oder Foto hochladen;
  • einen Steckbrief über den künstlerischen Verlauf und das musikalischen Projekt hochladen;
  • den Liedtext auf italienisch, deutsch oder englisch hochladen. Der Text kann auch in einer anderen Sprache sein; in diesem Falle muss eine Übersetzung auf italienisch, deutsch oder englisch eingereicht werden.

Art. 7 – Bei minderjährigen Wettbewerbern ist die Unterschrift der Eltern auf dem Einschreibeformular erforderlich. Dieses muss anschließend bis zum 30. April 2011 mit einer Ausweiskopie per Fax an die 0471 411299 geschickt werden oder auch an die Adresse: Servizio Giovani/Ripartizione Cultura italiana/Provincia Autonoma di Bolzano/Via del Ronco 2/39100 Bolzano.

Art. 8 – Einschreibungen, die nicht innerhalb der Einschreibefrist eintreffen, werden als ungültig angesehen und werden nicht für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassen.

Jury

Art. 9 – Die Jury wird von Claudio Astronio geleitet, besteht aus lokalen Journalisten der Printmedien, des Funk und Fernsehens. Alle Sprachgruppen der Region, sowie nationale und internationale Journalisten sind vertreten. In der Endphase der live- Ausscheidungen werden auch die Ehrengäste, unter anderem Cristiano Godano (Marlene Kuntz) und andere Journalisten, nationale und internationale Künstler, der Jury angehören.

Die Wahl

Art. 10 – Die technische Jury wird aus allen eingeschriebenen Interpreten des Wettbewerbs 12 Gruppen/Solisten auswählen, die zum geschlossenen Vorsingen in Bozen am 9. Juni 2011 antreten werden. Davon wählt die Jury die 6 Interpreten, die live im Finale am 10. und 11. Juni in Bozen gegeneinander antreten werden. Die Finalisten werden je 2 Musikstücke präsentieren; das Musikstück mit dem sie sich bei Upload eingeschrieben haben und ein Weiteres nach Wahl, das sich an die Bedingungen der gegenwärtigen Richtlinien hält. Aus diesen wählt die Jury den Gewinner von Upload. Dieser wird am Samstag, dem 11. Juni nach dem Auftritt des Hauptgastes gekürt. 

Art. 11 – Die ausgewählten Wettbewerber werden per Telefon oder e-mail benachrichtigt. Der Ausfall eines Mitstreiters am Live-Vorsingen könnte zu seinem Ausschluss im Wettbewerb führen.

Art. 12 – Die 12 Finalisten werden die Möglichkeit haben, während der ganzen Zeit des Festivals beherbergt zu werden (Reise und Unterkunft ausgeschlossen) und können somit die Konzerte der Headliner des Programms besuchen.

Bewertungsrichtlinien

Art. 13 – Die Jury wird jedes Musikstück mit Hilfe von Bewertungsrichtlinien benoten. Jedes Kriterium hat den selben Einfluss auf die Endauswertung. Die Auswahlkriterien sind:

  1. Originalität: Die Originalität des Musikstücks, die Kreativität der Arrangements, die Ausführung und die persönliche Note der Musik und des präsentierten Textes werden bewertet.
  2. Technik: Die ausgeführte Technik wird bewertet; man spricht dabei nicht von der reinen instrumentellen Virtuosität, sondern von vielfältigen Fähigkeiten, der Ausdrucksmittel, Arrangements; das heißt, dass die technische Leistung des Stücks, auch einfacher gehalten werden kann, ohne schlechter bewertet zu werden als komplexere und bearbeitetere Stücke;
  3. Ausdrucksweise: die kommunikative Qualität und Ausdrucksstärke des Stückes, des Textes, des Performers werden jeweils an den Maßstäben der eigenen Art und Stils bewertet
  4. Komposition und Struktur: technische Bewertung der formellen Struktur des Stückes;
  5. Performance: Qualität und Niveau der Performance auf der Bühne (gilt nur für Finalisten, die antreten werden) 

Preise

Art. 14 – Der Gewinner von Upload gewinnt:

  • einen Gutschein im Wert von 5.000 Euro brutto für den Kauf eines Musikinstruments zur Förderung, Bildung und Motivation, sowie den Erwerb musikalischer Ausstattung, gültig bis zum 31.12.2011 und bei jedem Musikgeschäft, jeder Agentur oder Einrichtung nach vorherigem Einverständnis mit der Organisation einzulösen.
  • Auftritt in Berlin beim POPkomm (September 2011)

Abteilung „Local“

Art. 15 - Um den Austausch der jungen einheimischen Künstler mit den Gleichaltrigen aus anderen Regionen zu fördern, laut Artikel 2, der gegenwärtigen Verordnung, wird zusätzlich auch der am besten platzierte Interpret (Single oder Band), der in der Autonomen Provinz Bozen wohnhaft ist, prämiert. Preise:

  • ein Auftritt am MEI in Faenza (November 2011)
  • eine Tour mit 3 Terminen
  • zur Förderung wird diesem die Möglichkeit gegeben an einem Workshop von David Lenci, Inhaber von Red House Recordings, Mitarbeiter von Rob Ellis (Produzent von Pj Harvey) und von Steve Albini (Produzent von Nirvana) teilzunehmen, um eine CD, bestehend aus 5 Liedern im Studio aufzunehmen, wovon 500 Exemplare gedruckt werden. 

Art. 16 – Wenn der Erstplatzierte des gesamten Upload Wettbewerbs in der Autonomen Provinz Bozen wohnhaft ist, gewinnt er beide vorgesehenen Preise.

Bedingungen

Art. 17 – Die Organisation bemüht sich um die höchste ethische, moralische und professionelle Aufrichtigkeit aller Bewertungen. Die Bewertung der Jury ist unanfechtbar.

Art. 18 – Die Wettbewerber unterschreiben und akzeptieren alle Bestandteile der gegenwärtigen Verordnung, um die Organisation in jedem Streitfall aufgrund hochgeladener Lieder, Auftritte und eventueller Konflikte um Vermögensrechte von jeglicher direkten und indirekten Verantwortung zu befreien und sie von jeglicher Verantwortung gegenüber Dritter freizustellen, die durch Auftritte oder durch falschen Äußerungen zur Urheberschaft des Musikstückes verletzt werden. Außerdem müssen Wettbewerber der Organisation das Recht einräumen, jeden ihrer musikalischen oder visuellen Beiträge direkt oder über Dritte verwerten, öffentlich zeigen, veröffentlichen, wiederverwerten, repräsentieren, verbreiten und auf jede technische Weise der Verwertung verteilen zu dürfen. Dies darf unentgeltlich und ohne vorheriger Benachrichtigung geschehen.

Art. 19 – Die Mitstreiter dieses Wettbewerbes erklären sich zu den alleinigen Verantwortlichen der gesendeten Inhalte und der geleisteten Erklärung laut der gegenwärtigen Verordnung bezüglich der Teilnahmevoraussetzungen. Die Organisation ist auf keine Weise verantwortlich für Rechtsverstöße, Rechtswidrigkeiten, Betrug, ungenaue Inhalte und wird keineswegs bei eventuell verursachten Schäden, auch an Dritte, zur Verantwortung gezogen.

Art. 20 Für die Abwicklung des Wettbewerbs ist es unerlässlich, dass die WettbewerbsteilnehmerInnen ihr Einverständnis zur Verwendung der persönlichen Daten geben, so wie im Legislativdekret Nr. 196/2003 betreffend den Schutz von Personen und anderen Subjekten bei der Verarbeitung der persönlichen Daten vorgesehen. Mit der Zusendung fotografischer und bibliografischer Materialien wird der Organisation die Nutzung derselben erlaubt.

Art. 21 – Upload ist nicht verantwortlich für eventuelle Missverständnisse, Schäden, Verwirrungen oder ähnliche Unannehmlichkeiten (welche nicht im vollen Ausmaß, sondern im erklärenden Rechtsgrund, Mechanismusstörung der telematischen Abstimmung sind) oder jede andere beliebige Unannehmlichkeit, die aufgrund der Wahlvorgänge entstehen.

Art. 22 – Solange diese gegenwärtige Verordnung in Kraft ist, sind Uploads Beurteilungen unanfechtbar. Upload kann in dieser Zeit Ergänzungen und Änderungen aufgrund von organisatorischen und funktionellen Erfordernissen durchführen. Upload kann ebenfalls wegen unvorhergesehenen oder eingetroffenen Ereignissen Änderungen und Ergänzungen zum Schutz des künstlerischen Niveaus des Wettbewerbes vornehmen, indem man trotzdem den Geist der Bedingungen und der Gliederung der Veranstaltung schützt.

Art. 23 – Die Organisation weist jede Verantwortung für Schäden, Unfälle oder anderes, die vor, während oder nach der Veranstaltung geschehen, aufgrund von unabhängiger Tatbestände des Wissens der Organisatoren, von sich.

Art. 24 – Beiträge, Anmeldungen, Kommentare oder Links auf der Webseite www.upload.bz.it, in denen andere Personen beleidigt, diskriminiert oder angegriffen werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen werden von der Organisation entfernt.

Art. 25 – Jeder etwaige Streitfall betreffend die Interpretation und Durchführung der gegenwärtigen Verordnung wird dem zuständigen Gericht in Bozen vorgelegt.

 

 

 
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